FAQ Aufnahme

1. Ab wann kann ich mein Kind für die kommende 1. Klasse anmelden?

Wir nehmen Anmeldungen frühestens ein Jahr vor Schuleintritt entgegen, also ab dem 1. August.


2. Bis wann muss ich mein Kind angemeldet haben?

Die Anmeldefrist endet am 15. Februar.


3. Habe ich bessere Chancen, wenn ich mein Kind früher anmelde?

Nein. Der Zeitpunkt der Anmeldung hat keinen Einfluss auf die Vergabe der Schulplätze. 


4. Was muss ich tun, um mein Kind anzumelden?

Bitte füllen Sie den Aufnahmeantrag aus und senden Sie ihn per Email an anmeldung@ikws.de. Sie erhalten dann weitere Infos von uns. Falls Sie keine Antwort erhalten, kontrollieren Sie auch Ihren Spamordner.

 

5. Wie funktioniert der Aufnahmeprozess für die kommende 1. Klasse?

Eine detaillierte Beschreibung finden Sie hier.

 

6. Wie funktioniert der Aufnahmeprozess für einen Quereinstieg in andere Klassen?

Eine detaillierte Beschreibung finden Sie hier.

 

7. Welche Termine muss ich mir freihalten?

Einen Überblick über den zeitlichen Ablauf erhalten Sie hier.

 

8. Wann bekommt man die Nachricht, ob man einen Schulplatz erhalten hat?

Die Zu- oder Absage für einen Schulplatz an der Freien Interkulturellen Waldorfschule erhalten Sie Anfang Mai per Mail (bitte auch im Spam-Ordner nachschauen).

 

9. Ich habe innerhalb der genannten Fristen keine Nachricht erhalten, was kann ich tun?

Prüfen Sie bitte zunächst Ihren Spam-Ordner. Falls Sie dort nichts finden, schreiben Sie uns eine Email oder rufen Sie an.

 

10. Ich habe eine Absage erhalten, was kann ich tun?

Wir informieren Sie, ob wir Sie auf die Warteliste nehmen können. Leider ist die Nachfrage größer als das Angebot. Es gibt jedoch in Berlin viele gute Schulen, darunter auch andere freie Schulen mit spannenden Profilen. Außerdem gibt es immer wieder Elterninitiativen, die sich auf den Weg gemacht haben, um selbst eine Schule zu gründen. Fragen Sie bei den entsprechenden Netzwerken und Verbänden nach – eine Absage durch uns ist jedenfalls kein Grund, eine Schule zu wählen, mit der Sie oder Ihr Kind unglücklich wären.

 

11. Was tun wir, wenn wir zum Aufnahmeprozess nicht in Berlin sein können?

Bitte lassen Sie uns über aufnahme@ikws.de baldmöglichst wissen, wenn Sie zu den obligatorischen Terminen (siehe oben) nicht in Berlin sind. Wir finden dann eine individuelle Lösung.

 

12. Darf ich mein Kind schon für das übernächste Schuljahr anmelden bzw. gibt es eine Warteliste?

Nein. Sie können Ihr Kind nur für das folgende Schuljahr bei uns anmelden. Der Zeitpunkt der Anmeldung hat keinen Einfluss auf die Vergabe der Schulplätze.

 

13. Wie werden die Plätze vergeben?

Wir haben 30 Plätze frei, die wir ab Mai unter den Bewerbungen vergeben. In dem Zuge erhalten Sie auch die Information über evtl. Wartelistenplätze. Die Schulplätze werden nicht nach Datum der Anmeldung vergeben, sondern im Rahmen unseres Auswahlverfahrens. Informationen zum Aufnahmeverfahren für die 1. Klasse finden Sie hier, und für Quereinsteiger hier.

 

14. Nach welchen Kriterien werden die Plätze vergeben?

Uns interessiert zunächst die Schulreife. Daneben sind andere pädagogische Aspekte wichtig, aber auch die Frage, inwieweit die Eltern unser pädagogisches Konzept verstehen und mittragen. Einkommen, Religion, Nationalität, Gender usw. spielen keine Rolle.

 

15. Laut Einschulungsuntersuchung ist mein Kind schulreif, ich habe jedoch Zweifel. Ist eine Waldorfschule vielleicht ein guter Kompromiss?

Ganz im Gegenteil. In unserer Gesellschaft besteht die Tendenz, den Beginn der Schulreife immer weiter runterzusetzen und die Schulzeit zu verkürzen. Das ist zum Teil durchaus mit einer früheren Reife neuer Generationen begründbar, hat aber auch Ursachen in einem ökonomisch geprägten Bildungsbegriff. Wir sehen diese Entwicklung kritisch und nehmen aktuell nur Kinder auf, die bei Schulstart schon das sechste Lebensjahr erreicht haben. Darüberhinaus sind Reife und Alter nicht dasselbe, weshalb wir bei jedem Kind auch unabhängig vom Alter nochmals genauer hinsehen, und gegebenenfalls auch unseren eigenen Schularzt hinzuziehen. Es kommt auch vor, dass wir Eltern dazu raten, ihr Kind lieber noch ein Jahr länger im Kindergarten unbeschwert spielen zu lassen. Wir beurteilen die Schulreife also tendenziell eher strenger als staatliche Schulen.

 

16. Falls mein Kind noch nicht schulreif ist und ich es rückstellen lasse, habe ich dann Anspruch auf einen Schulplatz im nächsten Jahr?

Nein. Sie müssten Ihr Kind erneut anmelden und das Aufnahmeverfahren nochmals durchlaufen.

 

17. Ich möchte eine Rückstellung für mein Kind, bis wann muss ich mich darum kümmern?

Wir wissen um die Schwierigkeit, den Kita-Platz trotz der fehlenden Schulreife behalten zu dürfen. Sollten Sie bezüglich der Schulreife Zweifel haben, suchen Sie bitte frühzeitig das Gespräch mit der Kita. Falls Sie an der Schulreife zweifeln und Ihr Kind vor dem 15. Juli das sechste Lebensjahr erreicht, können Sie sich an den pädagogischen Elternabenden bzw. Info-Abenden auch gerne an uns richten und wir besprechen - unverbindlich - Ihre individuelle Situation. Weitere Antworten zur Rückstellung finden Sie unter:

www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/grundschule/anmeldung/
www.beak-fk.de/fileadmin/beak-fk/material/Verfahrensbeschr_Zurueckstell_akt_180316_mitAnlagen_Versand.pdf

 

18. Kann ich mir einen Schulplatz auf dieser Schule leisten?

Ja, jeder kann sich einen Schulplatz bei uns leisten.

 

19. Was kostet der Schulplatz?

Der Schulplatz kostet soviel, wie Sie für ihn bezahlen können und möchten. Da wir als freie Schule nur maximal 70% der Zuschüsse erhalten, die eine staatliche Schule bekommt, sind wir zwar auf die Hilfe der Eltern angewiesen. Unsere Eltern verstehen sich jedoch als Solidargemeinschaft – wer mehr hat gibt mehr, damit andere weniger geben können. Näheres über Beiträge und Kosten finden Sie hier.


20. Kann ich mir die Schule vorher mal anschauen?
Am Tag der offenen Tür und zu den zwei Info-Abenden im Jahr haben Sie Gelegenheit, uns und unsere Schule kennenzulernen. Die Termine entnehmen Sie bitte unserem Terminkalender.

 

21. Gibt es besondere Regelungen für Geschwisterkinder?

Die Familien der Geschwisterkinder durchlaufen das reguläre Aufnahmeverfahren. Unter Umständen können bezüglich der obligatorischen Elternabenden individuelle Absprachen getroffen werden.

 

22. An was müssen wir bezüglich der Hortbetreuung denken?

Für einen Hortplatz muss ein Bedarfsbescheid (Hortgutschein) im Jugendamt beantragt werden. Ohne die Bedarfsanerkennung ist eine Betreuung des Kindes im Anschluss an den Unterricht bzw. die VHG-Zeiten nicht möglich. Die Beantragung muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn erfolgen. Den Hortgutschein können und sollten sie unabhängig vom Schulplatz bei uns beantragen; er gilt für alle Schulen. Weitere Informationen hierzu und das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link:

https://service.berlin.de/dienstleistung/324901/

 

23. Zu welchen Zeiten kann mein Kind in Ihrer Schule betreut werden?

Unsere Schule öffnet um 7:30 Uhr und beginnt um 8:15 Uhr. Die Hortbetreuung ist je nach Bedarfsbescheid von 11:30 bis 16:00 Uhr bzw. bis 18:00 Uhr gewährleistet. In den Ferien sind wir bei Vorliegen eines Ferienhort-Bescheides von 8:00 bis 16:00 Uhr für Ihre Kinder da, mit Ausnahme der Schließzeiten zwischen den Jahren 3 Wochen im Sommer.

 

24. An wen wende ich mich, wenn ich nicht alles verstehe?

Bitte wenden Sie sich per Mail an unser Sekretariat, wenn Sie eine Übersetzung benötigen oder Fragen haben. Wir melden uns dann zurück.

 

25. Ich habe weitere allgemeine Fragen, wer kann mir weiterhelfen?

Schreiben Sie an sekretariat@ikws.de